Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Reisebedingungen der HM Tauchsafaris GmbH

1. Reiseveranstalterin und Geltungsbereich

1.1 Reiseveranstalterin

 

Reiseveranstalterin der über diese Website angebotenen Pauschalreisen ist:

 

HM Tauchsafaris GmbH
Am Bekbrook 17
24589 Schülp
Deutschland

 

Vertreten durch die Geschäftsführerin Nadine Schmitt

 

Telefon/WhatsApp: +20 106 774 8820


E-Mail: info@hamatamangroves.com

 

Nachfolgend „HM“ genannt.

 

1.2 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für die von HM angebotenen Pauschalreisen, insbesondere für Tauchsafaris, Tauchreisen, Schnorchelreisen, Gruppenreisen und exklusive Vollcharter.

 

1.3 Örtliche Leistungserbringer

Örtliche Schiffsbetreiber, Tauchbasen, Crews, Tauchguides, Transferunternehmen und sonstige Leistungserbringer führen einzelne Reiseleistungen im Auftrag von HM durch. Sie werden dadurch nicht selbst Vertragspartner der Reisenden, sofern sie nicht ausdrücklich als eigenständige Vertragspartner oder Vermittler bezeichnet werden.

 

1.4 Vermittelte Fremdleistungen

Soweit HM einzelne Leistungen lediglich vermittelt, werden diese vor der Buchung eindeutig als Fremdleistung gekennzeichnet. Der jeweilige Vertragspartner und dessen Kontaktdaten werden dem Reisenden mitgeteilt.

 


 

2. Abschluss des Reisevertrages

 

2.1 Vertragsgrundlagen

Grundlage des Reisevertrages sind die Reisebeschreibung, das individuelle Angebot, die vorvertraglichen Informationen, die Buchungsbestätigung und diese Allgemeinen Reisebedingungen.

 

Individuelle Vereinbarungen und die Angaben in der Buchungsbestätigung haben Vorrang vor diesen Reisebedingungen.

 

2.2 Buchung und Vertragsschluss

Mit der Buchung bietet der Reisende HM den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an.

 

Der Reisevertrag kommt mit Zugang der Buchungs- oder Reisebestätigung von HM beim Reisenden zustande.

 

2.3 Abweichende Buchungsbestätigung

Weicht die Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, stellt sie ein neues Angebot von HM dar.

 

Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende das Angebot ausdrücklich annimmt oder eine auf dieses Angebot bezogene Zahlung leistet.

 

2.4 Buchung für mehrere Personen

Die buchende Person haftet für die vertraglichen Verpflichtungen weiterer angemeldeter Reisender nur dann wie für eigene Verpflichtungen, wenn sie dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat.

 

Die buchende Person ist dafür verantwortlich, den mitangemeldeten Reisenden die Reisebeschreibung, die Buchungsbestätigung, diese Reisebedingungen sowie alle sonstigen für die Reise wesentlichen Informationen weiterzugeben.

 

2.5 Reisevermittler und Buchungsportale

Reisevermittler und Buchungsportale sind nicht berechtigt, von der Reisebeschreibung oder Buchungsbestätigung abweichende Zusagen im Namen von HM zu machen, sofern HM diese nicht ausdrücklich in Textform bestätigt.

 

2.6 Kein Widerrufsrecht

Für Pauschalreisen und andere termingebundene Reiseleistungen besteht bei einer Buchung über Internet, E-Mail, Telefon oder andere Fernkommunikationsmittel grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.

 

Die gesetzlichen Rücktrittsrechte, insbesondere das Recht zum Rücktritt vor Reisebeginn, bleiben unberührt.

 


 

3. Reiseleistungen, Schiffe und Routen

3.1 Umfang der Reiseleistungen

Art und Umfang der geschuldeten Reiseleistungen ergeben sich aus der bei der Buchung geltenden Reisebeschreibung, den vorvertraglichen Informationen und der Buchungsbestätigung.

 

3.2 Geplanter Reiseverlauf

Beschreibungen von Routen, Tauchplätzen, Ankerplätzen und Reiseabläufen geben den zum Zeitpunkt der Planung vorgesehenen Reiseverlauf wieder.

 

Die genaue Route und Reihenfolge können insbesondere beeinflusst werden durch:

 

  • Wetter und Seegang,

  • Wind und Strömung,

  • behördliche Vorgaben und Genehmigungen,

  • Hafen- oder Seegebietssperrungen,

  • Nationalpark- und Umweltschutzbestimmungen,

  • technische und nautische Gegebenheiten,

  • Sicherheitsentscheidungen,

  • die Qualifikation und Erfahrung der Reisegruppe.

 

3.3 Entscheidungen des Kapitäns und der Tauchleitung

Die Entscheidung über Navigation, Route, Hafen, Ankerplatz und Fahrzeiten obliegt dem Kapitän.

 

Die Entscheidung über die Durchführung, Änderung, Verkürzung oder Absage einzelner Tauchgänge obliegt der verantwortlichen Tauchleitung in Abstimmung mit dem Kapitän.

 

Die Sicherheit der Gäste und der Crew hat dabei Vorrang.

 

3.4 Bestimmte Riffe und Tierbegegnungen

Ein Anspruch auf einen bestimmten Tauchplatz, eine bestimmte Reihenfolge der Route oder die Sichtung bestimmter Tiere besteht nur, wenn dies ausdrücklich als verbindliche Reiseleistung bestätigt wurde.

 

Tierbegegnungen, Sichtweiten, Strömungen und andere Naturereignisse können nicht garantiert werden.

 

3.5 Anzahl der Tauchgänge

Angaben zur Anzahl der Tauchgänge verstehen sich als geplante beziehungsweise höchstmögliche Anzahl.

 

Die tatsächlich mögliche Anzahl kann sich insbesondere durch den An- und Abreisetag, Wetter, Seegang, behördliche Einschränkungen, Sicherheitsentscheidungen, technische Gegebenheiten oder die gebuchte Route verändern.

 

Gesetzliche Rechte des Reisenden bei einem Reisemangel bleiben unberührt.

 

3.6 Erster und letzter Reisetag

Der erste und der letzte Reisetag dienen vorrangig der Einschiffung, Ausschiffung, behördlichen Abfertigung, Sicherheitsunterweisung, Rückkehr zum Hafen und Durchführung der Transfers.

 

Ein Anspruch auf einen Tauchgang am An- oder Abreisetag besteht nur, wenn dieser ausdrücklich als verbindliche Reiseleistung bestätigt wurde.

 

3.7 Unerhebliche Leistungsänderungen

HM darf vor Reisebeginn unerhebliche Änderungen einzelner Reiseleistungen vornehmen, sofern diese notwendig werden, den Gesamtcharakter der Reise nicht verändern und dem Reisenden zumutbar sind.

 

Der Reisende wird hierüber unverzüglich, klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger informiert.

 

3.8 Ersatzschiff

Kann das gebuchte Schiff aus technischen, behördlichen, sicherheitsbedingten oder betrieblichen Gründen nicht eingesetzt werden, darf HM ein hinsichtlich Größe, Ausstattung und Leistungsumfang vergleichbares oder höherwertiges Ersatzschiff einsetzen, sofern der Gesamtcharakter der Reise dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird.

 

Ein Anspruch auf ein bestimmtes Schiff besteht nur, wenn dessen Einsatz ausdrücklich als unveränderliche Hauptleistung vereinbart wurde.

 

3.9 Erhebliche Leistungsänderungen

Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung stehen dem Reisenden die gesetzlichen Rechte zu.

 

Der Reisende kann innerhalb einer von HM gesetzten angemessenen Frist:

 

  • die Änderung annehmen,

  • eine angebotene Ersatzreise annehmen oder

  • kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten.

 

Nach Ablauf der gesetzten Frist gilt das Angebot zur Vertragsänderung nach den gesetzlichen Vorschriften als angenommen, wenn der Reisende nicht zuvor seinen Rücktritt erklärt.

 

Ist die geänderte Reise oder Ersatzreise von geringerer Qualität oder für HM mit geringeren Kosten verbunden, erhält der Reisende eine angemessene Herabsetzung des Reisepreises.

 


 

4. Reisepreis und Zahlung

4.1 Gesamtreisepreis

Maßgeblich ist der in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Gesamtreisepreis.

 

Verpflichtende Steuern, Gebühren, Entgelte und Nebenkosten werden vor der Buchung ausgewiesen und in den Gesamtreisepreis einbezogen.

 

Freiwillige Zusatzleistungen, Trinkgelder, Leihausrüstung, Tauchkurse, private Ausgaben und sonstige Wahlleistungen werden gesondert ausgewiesen.

 

4.2 Einzel- und Gruppenbuchungen in Ägypten

Für Einzel- und Gruppenbuchungen von Tauchsafaris in Ägypten gelten, sofern im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, folgende Zahlungsbedingungen:

 

  • 10 Prozent Anzahlung innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsnachweises,

  • Restzahlung spätestens 14 Tage vor Reisebeginn.

 

4.4 Vollcharter

Für die exklusive Buchung eines gesamten Schiffes als Vollcharter gelten, sofern im individuellen Charterangebot nichts Abweichendes vereinbart wurde:

 

  • 25 Prozent Anzahlung innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsnachweises,

  • Restzahlung spätestens 30 Tage vor Reisebeginn.

 

4.5 Individuelle Gruppenreisen und Reisen außerhalb Ägyptens

Für individuell ausgearbeitete Gruppenreisen und Reisen außerhalb Ägyptens gelten die vor der Buchung mitgeteilten und in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen.

 

4.6 Kurzfristige Buchungen

Bei Buchungen innerhalb der jeweiligen Restzahlungsfrist ist der vollständige Reisepreis nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsnachweises sofort fällig.

 

4.7 Zahlungsverzug

Leistet der Reisende eine fällige Zahlung trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht, kann HM vom Reisevertrag zurücktreten und eine Entschädigung nach Ziffer 6 verlangen.

 

Dies gilt nicht, wenn dem Reisenden ein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht zusteht.

 


 

5. Änderungen des Reisepreises

5.1 Voraussetzungen einer Preiserhöhung

HM kann den vereinbarten Reisepreis nach Vertragsschluss nur erhöhen, wenn sich der Reisepreis unmittelbar erhöht durch:

 

  • gestiegene Kosten der Personenbeförderung aufgrund höherer Treibstoff- oder Energiekosten,

  • gestiegene Steuern oder sonstige Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, insbesondere Hafen-, Nationalpark-, Genehmigungs- oder behördliche Gebühren,

  • eine Änderung der für die Reise maßgeblichen Wechselkurse.

 

5.2 Berechnung

Bei einer sitzplatz- oder personenbezogenen Erhöhung kann der entsprechende Mehrbetrag verlangt werden.

 

Sonstige zusätzliche Beförderungskosten werden auf die Zahl der für das eingesetzte Beförderungsmittel kalkulierten Plätze verteilt.

 

Erhöhte Steuern, Gebühren und Abgaben werden mit dem auf den jeweiligen Reisenden entfallenden Betrag berücksichtigt.

 

Wechselkursänderungen dürfen nur in Höhe der nachweislich entstandenen Mehrkosten weitergegeben werden.

 

5.3 Mitteilung

HM informiert den Reisenden klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger über den Grund und die konkrete Berechnung der Preiserhöhung.

 

Die Mitteilung muss dem Reisenden spätestens 20 Tage vor Reisebeginn zugehen.

 

5.4 Preissenkung

Sinken die in Ziffer 5.1 genannten Kosten nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn, kann der Reisende eine entsprechende Senkung des Reisepreises verlangen.

 

HM darf von dem zu erstattenden Betrag nur tatsächlich entstandene Verwaltungskosten abziehen und weist diese auf Verlangen nach.

 

5.5 Preiserhöhung um mehr als acht Prozent

Übersteigt die verlangte Preiserhöhung acht Prozent des vereinbarten Reisepreises, kann HM die Erhöhung nicht einseitig vornehmen.

 

HM kann dem Reisenden die Preiserhöhung anbieten und eine angemessene Frist setzen, innerhalb derer der Reisende:

 

  • das Angebot annimmt oder

  • kostenfrei vom Reisevertrag zurücktritt.

 

HM kann gleichzeitig eine Ersatzreise anbieten.

 

Nach Ablauf der gesetzten Frist gilt das Angebot nach den gesetzlichen Vorschriften als angenommen, wenn der Reisende nicht zuvor den Rücktritt erklärt.

 


 

6. Rücktritt des Reisenden und Stornokosten

6.1 Rücktritt vor Reisebeginn

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.

 

Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei HM. Zur besseren Nachweisbarkeit wird eine Erklärung in Textform, beispielsweise per E-Mail, empfohlen.

 

6.2 Entschädigung

Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert HM den Anspruch auf den Reisepreis.

 

HM kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.

 

6.3 Einzel- und Gruppenbuchungen in Ägypten

Für Einzel- und Gruppenbuchungen von Tauchsafaris in Ägypten gelten folgende Entschädigungspauschalen:

 

  • bis einschließlich 60 Tage vor Reisebeginn: 10 Prozent,

  • 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 30 Prozent,

  • 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50 Prozent,

  • 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 70 Prozent,

  • 7 bis 1 Tag vor Reisebeginn: 90 Prozent,

  • am Tag des Reisebeginns oder bei Nichterscheinen: 95 Prozent

 

des vertraglich vereinbarten Gesamtreisepreises.

 

6.4 Vollcharter

Für exklusive Vollcharterbuchungen gelten folgende Entschädigungspauschalen:

 

  • bis einschließlich 120 Tage vor Reisebeginn: 25 Prozent,

  • 119 bis 90 Tage vor Reisebeginn: 40 Prozent,

  • 89 bis 60 Tage vor Reisebeginn: 60 Prozent,

  • 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 80 Prozent,

  • 29 bis 1 Tag vor Reisebeginn: 90 Prozent,

  • am Tag des Reisebeginns oder bei Nichterscheinen: 95 Prozent

 

des vertraglich vereinbarten Charterpreises.

 

6.5 Nachweis eines geringeren Schadens

Dem Reisenden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass HM kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die verlangte Pauschale entstanden ist.

 

6.6 Konkret berechnete Entschädigung

HM kann anstelle der Pauschale eine höhere, konkret berechnete Entschädigung verlangen, wenn HM nachweist, dass unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen ein höherer Schaden entstanden ist.

 

HM wird die Höhe der verlangten Entschädigung in diesem Fall konkret beziffern und begründen.

 

6.7 Kostenfreier Rücktritt

Besteht aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe ein gesetzliches Recht zum kostenfreien Rücktritt, werden keine Stornokosten berechnet.

 

6.8 Rückzahlung

Soweit HM infolge des Rücktritts zur Erstattung verpflichtet ist, erfolgt die Erstattung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt.

 

6.9 Reiseversicherung

Der Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen.

 


 

7. Ersatzreisende und Umbuchungen

7.1 Eintritt einer Ersatzperson

Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass eine andere Person in den Reisevertrag eintritt.

 

Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie HM spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.

 

7.2 Voraussetzungen der Ersatzperson

HM kann dem Wechsel widersprechen, wenn die Ersatzperson die vertraglichen Reisevoraussetzungen nicht erfüllt.

 

Dies gilt insbesondere, wenn die für die Tauchsafari erforderliche Qualifikation, Taucherfahrung, gesundheitliche Eignung oder notwendige Reisedokumente fehlen.

 

7.3 Kosten des Wechsels

Der ursprüngliche Reisende und die Ersatzperson haften gemeinsam für den Reisepreis und die durch den Wechsel tatsächlich entstehenden angemessenen Mehrkosten.

 

HM weist diese Mehrkosten auf Verlangen nach.

 

7.4 Umbuchungen

Ein Anspruch auf Änderung des Reisetermins, der Route, des Schiffes, der Kabine oder sonstiger Leistungen besteht nicht.

 

Stimmt HM einer Umbuchung freiwillig zu, kann eine Bearbeitungspauschale von bis zu 60 Euro pro Buchung zuzüglich der tatsächlich entstehenden Mehrkosten der Leistungserbringer verlangt werden.

 

Dem Reisenden bleibt der Nachweis gestattet, dass geringere oder keine Bearbeitungskosten entstanden sind.

 

7.5 Spätere Umbuchungswünsche

Kann ein später Umbuchungswunsch nicht als einfache Vertragsänderung durchgeführt werden, kann eine Stornierung der ursprünglichen Buchung nach Ziffer 6 und eine anschließende Neubuchung erforderlich sein.

 


 

8. Mindestteilnehmerzahl und Rücktritt durch HM

 

8.1 Voraussetzungen

HM kann wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten.

 

8.2 Rücktrittsfristen

Der Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl muss dem Reisenden spätestens zugehen:

 

  • 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,

  • sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen,

  • 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen.

 

HM informiert den Reisenden unverzüglich, sobald feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

 

8.3 Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände

HM kann außerdem vom Reisevertrag zurücktreten, wenn HM aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Durchführung der Reise gehindert ist.

 

Der Rücktritt wird unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes erklärt.

 

8.4 Erstattung

In den Fällen der Ziffern 8.1 bis 8.3 verliert HM den Anspruch auf den Reisepreis.

 

Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, vollständig erstattet.

 

8.5 Freiwillige Alternativen

HM kann dem Reisenden freiwillig eine Umbuchung, ein Ersatzschiff, einen Ersatztermin oder eine andere Reise anbieten.

 

Der Reisende ist nicht verpflichtet, ein solches Angebot anzunehmen.

 


 

9. Besondere Voraussetzungen für Tauchsafaris und Tauchprogramme

 

9.1 Gesundheitliche Eignung

Die Teilnahme an Tauchgängen, Tauchkursen und sonstigen Tauchprogrammen setzt eine ausreichende körperliche und gesundheitliche Eignung voraus.

 

Mit der Buchung beziehungsweise spätestens vor Beginn des Tauchprogramms bestätigt der Teilnehmer, dass ihm keine gesundheitlichen Umstände bekannt sind, die einer sicheren Teilnahme am Tauchen entgegenstehen könnten.

 

Vor Beginn des Tauchprogramms ist der von HM beziehungsweise vom örtlichen Tauchveranstalter verwendete medizinische Selbstauskunfts- oder Gesundheitsfragebogen vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen.

 

Ergeben sich aus den Angaben gesundheitliche Bedenken oder bestehen Zweifel an der Tauchtauglichkeit, kann HM beziehungsweise die verantwortliche Tauchleitung die Vorlage eines aktuellen ärztlichen Tauchtauglichkeitszeugnisses verlangen.

 

Bis zur Vorlage eines ausreichenden Nachweises kann die Teilnahme am Tauchprogramm verweigert werden.

 

Allen Teilnehmern wird empfohlen, sich vor Reisebeginn ärztlich auf ihre Tauchtauglichkeit untersuchen zu lassen. Dies gilt insbesondere:

 

  • bei bestehenden Erkrankungen,

  • nach Operationen,

  • bei regelmäßiger Medikamenteneinnahme,

  • nach längeren Tauchpausen,

  • bei Veränderungen des Gesundheitszustandes.

 

Gesundheitliche Veränderungen nach der Buchung oder während der Reise, die für die sichere Teilnahme am Tauchen von Bedeutung sein können, sind HM beziehungsweise der Tauchleitung unverzüglich mitzuteilen.

 

9.2 Tauchausbildung und Taucherfahrung

Teilnehmer, die ein Tauchpaket, einen Tauchkurs oder eine Tauchsafari buchen, bestätigen, dass sie über die für das gebuchte Programm erforderliche Tauchausbildung und Taucherfahrung verfügen.

 

Die erforderliche Mindestqualifikation, die Zahl der geloggten Tauchgänge und besondere Voraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Reisebeschreibung.

 

Besondere Voraussetzungen können beispielsweise Erfahrungen mit folgenden Bedingungen betreffen:

 

  • Strömung,

  • Tieftauchen,

  • Freiwasserabstiege und -aufstiege,

  • Tauchen vom Zodiac,

  • Nachttauchgänge,

  • anspruchsvolle Außenriffe.

 

Tauchschein, Logbuch oder ein vergleichbarer Nachweis der Taucherfahrung sind auf Verlangen vorzulegen.

 

Ob Tauchgänge geführt oder eigenverantwortlich im Buddyteam durchgeführt werden, ergibt sich aus der Reisebeschreibung und den Entscheidungen der Tauchleitung. Ein Anspruch auf einen persönlichen oder dauerhaft zugeteilten Tauchguide besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

 

9.3 Check-Tauchgang und private Begleitung

Die Tauchleitung kann zu Beginn der Tauchsafari einen Check-Tauchgang durchführen.

 

Dieser dient insbesondere der Kontrolle von:

 

  • Ausrüstung,

  • Tarierung,

  • Luftverbrauch,

  • Kommunikation,

  • Ein- und Ausstieg,

  • tatsächlicher Taucherfahrung.

 

Auf Grundlage des Check-Tauchgangs kann die Tauchleitung aus Sicherheitsgründen die Tauchtiefe oder Tauchzeit beschränken, das Tauchen innerhalb einer geführten Gruppe verlangen oder die Teilnahme an bestimmten Tauchgängen verweigern.

 

Ist eine sichere Teilnahme nur in Begleitung eines privaten Tauchguides möglich, kann HM dem Teilnehmer eine solche Begleitung gegen Aufpreis anbieten, sofern ein geeigneter Guide verfügbar ist.

 

Die Kosten werden vor Inanspruchnahme der Leistung mitgeteilt.

 

Lehnt der Teilnehmer die private Begleitung ab oder ist kein geeigneter Guide verfügbar, kann die Teilnahme an einzelnen oder sämtlichen Tauchgängen eingeschränkt oder abgelehnt werden.

 

9.4 Sicherheitsanweisungen

Während sämtlicher Tauchprogramme sind die Briefings und Anweisungen der Tauchleitung, der Tauchguides, des Kapitäns und der Crew zu befolgen.

 

Jeder Teilnehmer muss seine Tauchgänge innerhalb der Grenzen seiner Ausbildung, Erfahrung, persönlichen Leistungsfähigkeit, der örtlichen Vorschriften und der im Briefing festgelegten Bedingungen durchführen.

 

Insbesondere sind Vorgaben zu folgenden Punkten verbindlich einzuhalten:

 

  • maximale Tauchtiefe und Tauchzeit,

  • Umkehrdruck und Mindestrestdruck,

  • Buddy-System,

  • Dekompressionsgrenzen,

  • Ein- und Ausstiegsstellen,

  • Strömungsverhältnisse,

  • Oberflächenbojen und Signalmittel,

  • Ortungs- und Sicherheitssysteme,

  • Nacht- und Tieftauchgänge,

  • gesperrte oder besonders geschützte Bereiche.

 

9.5 Ausschluss vom Tauchprogramm

Die Tauchleitung kann einen Teilnehmer von einzelnen oder sämtlichen Tauchgängen ausschließen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.

 

Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer:

 

  • die erforderliche Ausbildung oder Erfahrung nicht besitzt,

  • gesundheitlich nicht geeignet erscheint,

  • Sicherheitsanweisungen oder Briefings missachtet,

  • sich oder andere Personen gefährdet,

  • wiederholt gegen das Buddy-System verstößt,

  • festgelegte Tiefen-, Zeit-, Dekompressions- oder Luftgrenzen nicht einhält,

  • vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung nicht mitführt oder verwendet,

  • mit erkennbar nicht funktionsfähiger Ausrüstung tauchen möchte,

  • unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen beeinträchtigenden Substanzen steht,

  • ein sonstiges sicherheitsgefährdendes Verhalten zeigt.

 

Soweit es die Umstände zulassen, wird der Teilnehmer zunächst auf sein Fehlverhalten hingewiesen und zur Einhaltung der Sicherheitsvorgaben aufgefordert.

 

Bei unmittelbarer Gefahr oder einem schwerwiegenden Verstoß ist ein sofortiger Ausschluss ohne vorherige Abmahnung zulässig.

 

Beruht der Ausschluss auf einem vom Teilnehmer zu vertretenden Umstand, besteht kein Anspruch auf Erstattung der dadurch nicht in Anspruch genommenen Tauchleistungen. Ersparte Aufwendungen und mögliche Erstattungen der Leistungserbringer werden berücksichtigt.

 

Gesetzliche Ansprüche des Teilnehmers bleiben unberührt, wenn HM oder ein von HM eingesetzter Leistungserbringer den Ausschluss zu vertreten hat.

 

9.6 Tauchausrüstung und Nitrox

Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Tauchausrüstung vor jedem Tauchgang auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen.

 

Dies gilt auch für von HM oder örtlichen Leistungserbringern zur Verfügung gestellte Leihausrüstung.

 

Mängel und Funktionsstörungen sind unverzüglich und vor dem nächsten Tauchgang der Tauchleitung mitzuteilen. Mit erkennbar mangelhafter oder unvollständiger Ausrüstung darf nicht getaucht werden.

 

Vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung muss entsprechend der Reisebeschreibung und den Anweisungen der Tauchleitung mitgeführt und verwendet werden. Hierzu können insbesondere gehören:

 

  • Tauchcomputer,

  • Oberflächenboje,

  • Signalpfeife,

  • Lampe,

  • elektronisches Ortungssystem.

 

Nitrox darf nur von Teilnehmern mit entsprechendem Brevet verwendet werden.

 

Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Sauerstoffanteil seines Tauchgerätes entsprechend den Vorgaben selbst zu analysieren oder die Analyse zu kontrollieren und zu dokumentieren.

 

9.7 Tauchunfallversicherung

Der Abschluss einer für das Reiseland gültigen Auslandskranken- und Tauchunfallversicherung wird dringend empfohlen.

 

Die Versicherung sollte insbesondere folgende Leistungen abdecken:

 

  • ärztliche und stationäre Behandlung,

  • Druckkammerbehandlung,

  • Suche, Rettung und Bergung,

  • Kranken- und Notfalltransport,

  • medizinisch notwendige Rückbeförderung,

  • tauchbedingte Unfälle während Safaris und Tauchausfahrten.

 

Soweit aufgrund der Reisebeschreibung, örtlicher Vorschriften oder der Vorgaben des Schiffs- oder Tauchbetreibers der Nachweis einer solchen Versicherung erforderlich ist, muss dieser vor Beginn des Tauchprogramms vorgelegt werden.

 

9.8 Minderjährige

Minderjährige dürfen nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter und unter Beachtung der Alters-, Ausbildungs-, Tiefen- und Erfahrungsgrenzen des jeweiligen Ausbildungsverbandes sowie der örtlichen Bestimmungen am Tauchprogramm teilnehmen.

 


 

10. Durchführung und möglicher Ausfall von Tauchgängen

10.1 Abhängigkeit von äußeren Bedingungen

Die Durchführung des Tauchprogramms hängt insbesondere ab von:

 

  • Wetter und Seegang,

  • Wind und Strömung,

  • Sichtweiten,

  • nautischen und technischen Bedingungen,

  • Hafen- und Ausfahrtsgenehmigungen,

  • behördlichen Vorgaben und Sperrungen,

  • Nationalpark- und Umweltschutzbestimmungen,

  • der Qualifikation und Erfahrung der Reisegruppe,

  • Sicherheitsentscheidungen des Kapitäns und der Tauchleitung.

 

10.2 Verbindliche Sicherheitsentscheidungen

Der Teilnehmer hat keinen Anspruch darauf, entgegen einer Sicherheitsentscheidung des Kapitäns oder der Tauchleitung einen bestimmten Tauchgang, Tauchplatz oder Reiseabschnitt durchzuführen.

 

10.3 Ausfall einzelner Tauchgänge

Können einzelne Tauchgänge nicht wie geplant stattfinden, bemüht sich HM im Rahmen des Möglichen um:

 

  • einen alternativen Tauchplatz,

  • eine Änderung des zeitlichen Ablaufs,

  • einen Ersatz-Tauchgang zu einem späteren Zeitpunkt,

  • eine andere geeignete Anpassung des Tauchprogramms.

 

Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatz-Tauchplatz oder einen Ersatz-Tauchgang zu einer bestimmten Zeit besteht nicht.

 

Fällt lediglich ein unwesentlicher Teil des geplanten Tauchprogramms aus und bleibt der Gesamtcharakter der Tauchsafari erhalten, besteht nicht automatisch ein Anspruch auf eine gesonderte pauschale Erstattung für jeden ausgefallenen Tauchgang.

 

Werden vertraglich vereinbarte Tauchleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht und liegt dadurch ein Reisemangel vor, bleiben die gesetzlichen Rechte des Reisenden auf Abhilfe, Ersatzleistungen, Minderung oder gegebenenfalls Kündigung unberührt.

 

10.4 Persönlich nicht wahrgenommene Tauchgänge

Kann oder möchte ein Teilnehmer einen angebotenen Tauchgang aus persönlichen Gründen nicht wahrnehmen, gelten die Regelungen in Ziffer 13.

 

Dies betrifft insbesondere:

 

  • Müdigkeit oder Unwohlsein,

  • freiwilligen Verzicht,

  • fehlende oder ungeeignete Ausrüstung,

  • fehlende Qualifikation oder Erfahrung,

  • fehlende Tauchtauglichkeit,

  • Alkohol- oder Substanzkonsum,

  • verspätetes Erscheinen zum Briefing oder Einstieg,

  • Nichtbeachtung von Sicherheitsvorgaben,

  • einen vom Teilnehmer zu vertretenden Ausschluss.

 


 

11. Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände

11.1 Begriff

Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Partei liegen, die sich auf diese Umstände beruft, und deren Folgen sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

 

Hierzu können abhängig vom Einzelfall insbesondere gehören:

 

  • Naturkatastrophen,

  • außergewöhnlich schwere Wetterereignisse,

  • politische Unruhen oder bewaffnete Konflikte,

  • erhebliche Sicherheitsrisiken,

  • Epidemien oder Pandemien,

  • behördliche Hafen-, Seegebiets- oder Reisesperrungen,

  • kurzfristige behördliche Verbote,

  • erhebliche Störungen der Schifffahrt,

  • vergleichbare, von HM nicht beherrschbare Ereignisse.

 

11.2 Vollständiger Ausfall vor Reisebeginn

Ist HM aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Durchführung der gesamten Reise gehindert, kann HM vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.

 

HM informiert den Reisenden unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes.

 

HM verliert in diesem Fall den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, vollständig erstattet.

 

Ein Abzug von Organisations-, Personal-, Verwaltungs- oder Bereitstellungskosten erfolgt nicht.

 

HM kann freiwillig einen Ersatztermin, eine Umbuchung, ein Ersatzschiff oder eine andere Reise anbieten. Der Reisende ist nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen.

 

11.3 Einschränkungen nach Reisebeginn

Können nach Reisebeginn wesentliche Teile der vereinbarten Reiseleistungen nicht wie vorgesehen erbracht werden, bietet HM im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen angemessene Ersatzleistungen an.

 

Mögliche Ersatzleistungen können insbesondere sein:

 

  • eine Änderung der Route,

  • das Anlaufen anderer Tauchplätze,

  • eine zeitliche Verschiebung des Programms,

  • die Unterbringung auf einem vergleichbaren Ersatzschiff,

  • eine alternative landgestützte Unterbringung,

  • eine andere zumutbare Fortsetzung der Reise.

 

Sind die angebotenen Ersatzleistungen von geringerer Qualität oder geringerem Wert, erhält der Reisende eine angemessene Herabsetzung des Reisepreises.

 

Sind keine angemessenen Ersatzleistungen möglich oder wird die Reise erheblich beeinträchtigt, gelten die gesetzlichen Rechte des Reisenden.

 

11.4 Schadensersatz

Wird ein Reisemangel durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht, besteht ein Schadensersatzanspruch gegen HM nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

 

Gesetzliche Ansprüche auf Erstattung, Minderung, Ersatzleistungen, Beistand oder gegebenenfalls Rückbeförderung werden durch diese Regelung nicht ausgeschlossen.

 


 

12. Verhalten an Bord und verspätete Anreise

12.1 Anweisungen an Bord

Den Anweisungen des Kapitäns, der Tauchleitung und der Crew ist Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit, dem geordneten Reiseablauf, dem Schutz des Schiffes oder dem Schutz der Umwelt dienen.

 

12.2 Bordregeln

Die geltenden Rauch-, Brandschutz-, Sicherheits-, Umwelt- und Hafenbestimmungen sind einzuhalten.

 

Rauchen ist ausschließlich in den ausdrücklich dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt.

 

Das Mitbringen oder Benutzen gefährlicher, verbotener oder leicht entzündlicher Gegenstände ist nicht gestattet.

 

12.3 Verspätete Anreise

Bei einer selbst organisierten Anreise ist der Reisende für das rechtzeitige Erreichen des vereinbarten Treffpunktes verantwortlich.

 

Das Schiff ist nicht verpflichtet, wegen der verspäteten Ankunft eines Reisenden die Ausfahrt zu verschieben.

 

Zusätzliche Kosten für das spätere Erreichen des Schiffes, eine Hotelübernachtung, einen Sondertransfer oder eine andere Nachreise trägt der Reisende, soweit HM die Verspätung nicht zu vertreten hat.

 

12.4 Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

HM kann den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende:

 

  • den Reiseablauf nachhaltig stört,

  • Gäste oder Crew gefährdet,

  • Anweisungen zur Sicherheit wiederholt missachtet,

  • sich in erheblichem Maß vertragswidrig verhält

  •  

und sein Verhalten trotz Abmahnung fortsetzt.

 

Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn eine unmittelbare Gefahr besteht oder das Verhalten so schwerwiegend ist, dass eine Fortsetzung des Vertrages unzumutbar ist.

 

12.5 Folgen der Kündigung

Im Fall einer berechtigten Kündigung behält HM den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen anrechnen lassen.

 

Zusätzliche Rückreise-, Hotel- oder Transferkosten trägt der Reisende, soweit er die Kündigung zu vertreten hat.

 


 

13. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen aus persönlichen Gründen nicht in Anspruch, obwohl HM zu deren ordnungsgemäßer Erbringung bereit und in der Lage war, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung.

 

HM berücksichtigt jedoch ersparte Aufwendungen und bemüht sich, mögliche Erstattungen der jeweiligen Leistungserbringer an den Reisenden weiterzugeben, sofern es sich nicht um völlig unerhebliche Beträge handelt.

 

Gesetzliche Rechte bei einem Reisemangel oder bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen bleiben unberührt.

 


 

14. Reisemängel und Abhilfe

14.1 Mängelanzeige

Der Reisende ist verpflichtet, einen während der Reise auftretenden Reisemangel unverzüglich der Reiseleitung, der Tauchleitung oder HM anzuzeigen und HM Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.

 

HM ist während der Reise erreichbar unter:

 

Telefon/WhatsApp: +20 106 774 8820


E-Mail: info@hamatamangroves.com

 

Wurde die Reise über einen Reisevermittler gebucht, kann die Mängelanzeige auch gegenüber dem Reisevermittler abgegeben werden.

 

14.2 Entgegennahme der Anzeige

Die Reiseleitung, Tauchleitung und örtlichen Leistungserbringer sind beauftragt, Mängelanzeigen entgegenzunehmen.

 

Sie sind jedoch nicht berechtigt, Ansprüche rechtsverbindlich anzuerkennen.

 

14.3 Folgen einer unterlassenen Anzeige

Unterlässt der Reisende die unverzügliche Anzeige schuldhaft und konnte HM deshalb keine Abhilfe schaffen, können Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen sein.

 

14.4 Geltendmachung von Ansprüchen

Ansprüche aus Reisemängeln können gegenüber der HM Tauchsafaris GmbH unter der in Ziffer 1 genannten Anschrift oder E-Mail-Adresse geltend gemacht werden.

 

Eine Erklärung in Textform wird empfohlen.

 


 

15. Haftung

15.1 Gesetzliche Haftung

HM haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

 

15.2 Beschränkung bei nicht schuldhaft verursachten Sach- und Vermögensschäden

Die vertragliche Haftung von HM für Schäden, die:

 

  • keine Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sind und

  • nicht schuldhaft herbeigeführt wurden,

 

wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

 

15.3 Personenschäden und Verschulden

Die gesetzliche Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden wird durch diese Reisebedingungen nicht ausgeschlossen oder unzulässig beschränkt.

 

15.4 Vermittelte Fremdleistungen

Für Leistungsstörungen oder Schäden im Zusammenhang mit ausdrücklich als Fremdleistung vermittelten Leistungen haftet HM nicht als Reiseveranstalter, wenn die Leistung vor Vertragsschluss eindeutig als Fremdleistung gekennzeichnet und der jeweilige Vertragspartner genannt wurde.

 

Die Haftung von HM für eigene Auswahl-, Informations-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten bleibt unberührt.

 

15.5 Internationale Übereinkommen

Gelten für einzelne Reiseleistungen internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Vorschriften mit besonderen Haftungsvoraussetzungen oder Haftungsbeschränkungen, kann sich HM hierauf berufen.

 


 

16. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

 

16.1 Informationen durch HM

HM informiert den Reisenden vor Vertragsschluss über die allgemeinen Pass- und Visumerfordernisse sowie die gesundheitspolizeilichen Formalitäten des Reiselandes, soweit diese für die Reise erheblich sind.

 

Die Informationen richten sich nach der vom Reisenden mitgeteilten Staatsangehörigkeit.

 

Besondere persönliche Umstände, beispielsweise eine doppelte Staatsangehörigkeit, sind HM rechtzeitig mitzuteilen.

 

16.2 Verantwortung des Reisenden

Der Reisende ist für die rechtzeitige Beschaffung und das Mitführen gültiger Reisedokumente, Visa, Einreisegenehmigungen und erforderlicher Gesundheitsnachweise verantwortlich.

 

Dies gilt nicht, wenn HM seine gesetzlichen Informationspflichten nicht, unzureichend oder fehlerhaft erfüllt hat.

 

16.3 Fehlende Reisedokumente

Nachteile, Kosten und Leistungsausfälle, die aufgrund fehlender oder ungültiger Dokumente entstehen, trägt der Reisende, soweit HM diese nicht zu vertreten hat.

 


 

17. Verbraucherstreitbeilegung, Rechtswahl und Gerichtsstand

 

17.1 Verbraucherstreitbeilegung

Die HM Tauchsafaris GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

17.2 Rechtswahl

Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung.

 

Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

 

17.3 Gerichtsstand

Für Klagen von HM gegen Reisende gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

 

Als Gerichtsstand wird der Sitz von HM nur vereinbart, soweit der Vertragspartner:

 

  • Kaufmann ist,

  • eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist,

  • ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder

  • eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.

 


 

18. Schlussbestimmungen

 

18.1 Vorrang individueller Vereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen und die Angaben in der jeweiligen Buchungsbestätigung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Reisebedingungen.

 

18.2 Unwirksame Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Reisebedingungen unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften.

 

Die Wirksamkeit des übrigen Reisevertrages bleibt unberührt.

 

Stand: 6. August 2026